Einspeisevergütung in Niedersachsen 2024
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von drei entscheidenden Faktoren ab:
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage
- Maximale Leistung der Anlage
- Art der Einspeisung
Was ist eine Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine Art Belohnung oder Bezahlung dafür, dass Sie überschüssige Energie, die Sie mit Ihrer Solaranlage produzieren und nicht selbst verwenden, ins Stromnetz einspeisen.
Ab Februar 2024 ändert sich die
Einspeisevergütung bei PV-Anlagen!
Sie stehen vor der Entscheidung: Soll Ihr selbst erzeugter Sonnenstrom komplett in das Stromnetz fließen (Volleinspeisung), oder möchten Sie lediglich den Überschuss einspeisen, den Sie nicht selbst verbrauchen (Überschusseinspeisung) ?
Zurzeit beträgt die Vergütung für Volleinspeisung 13 Cent pro Kilowattstunde, während für Überschusseinspeisung lediglich 8,2 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden (für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp, die bis zum 31. Januar in Betrieb genommen werden).
Bei PV-Anlagen, die nach dem 31. Januar in Betrieb genommen werden, sinkt die Vergütung leicht. Volleinspeiser erhalten dann nur noch 12,87 Cent pro Kilowattstunde, während Überschusseinspeiser lediglich 8,11 Cent pro Kilowattstunde erhalten, ebenfalls für Anlagen bis 10 kWp.
Begriffserklärung
Volleinspeisung bedeutet, dass alle produzierte Energie, zum Beispiel durch Solaranlagen oder Windräder, direkt ins Stromnetz eingespeist wird, ohne dass etwas davon selbst genutzt wird.
Überschusseinspeisung bedeutet, dass überschüssige Energie, die zum Beispiel durch Solaranlagen erzeugt wird und nicht sofort benötigt wird, ins Stromnetz eingespeist wird, um anderen Menschen zur Verfügung zu stehen.
Einspeisevergütung bei Solaranlagen:
Es ist ratsam, die Photovoltaik-Anlage so schnell wie möglich ans Netz zu bringen. Ab August wird die Einspeisevergütung erneut um ein weiteres Prozent reduziert. Daher sollten Sie sorgfältig abwägen, ob es sich lohnt, jetzt noch eine PV-Anlage zu erwerben und diese vor dem 1. August 2024 zu installieren.
Für selbst genutzte Einfamilienhäuser gilt: Wenn die Leistung der PV-Anlage 30 kWp nicht überschreitet, müssen die Eigentümer keine Einspeisevergütung versteuern. Bei Mehrfamilienhäusern hingegen darf die Leistung pro Wohneinheit nicht mehr als 15 kWp betragen.
Die Entwicklung der Vergütung für eingespeisten Strom und des Eigenverbrauchs
Die Vergütung für eingespeisten Strom sinkt kontinuierlich, was viele dazu veranlasst, sich zu fragen, ob sich Photovoltaik überhaupt noch lohnt. Die klare Antwort darauf ist jedoch JA. Jetzt liegt der Fokus bei der Planung einer PV-Anlage vor allem auf dem Eigenverbrauch.
Denn selbst erzeugter Strom ist deutlich kostengünstiger als Netzstrom. Durch die Integration eines Stromspeichers kann der Eigenverbrauch des Solarstroms sogar auf 60 % gesteigert werden, was zu erheblichen Einsparungen bei den jährlichen Stromkosten führt. Zusätzlich können Sie durch die Nutzung einer Wallbox Ihren Eigenverbrauch noch weiter steigern.